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Was die künftige Bundesregierung bei Sanierungen und Heizungen plant

Koalitionsvertrag

Kaum ein Regelwerk der vormaligen Ampel-Koalition war bei den Bürgern so umstritten wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt. Das Gesetz kommt weg, versprachen CDU und CSU im Wahlkampf. Damit hat sich die Union nun in den Koalitionsverhandlungen gegen die SPD durchgesetzt: „Das Heizungsgesetz wird abgeschafft“, heißt es lapidar im Koalitionsvertrag.

An die Stelle soll ein völlig neu gestaltetes GEG treten, das auf direkte Vorgaben für Heizungen weitgehend verzichten dürfte. Indirekt wird das neue Gesetz aber sehr wohl Anforderungen stellen: Statt wie bisher den Primärenergiebedarf des Hauses und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle zu begrenzen, wollen Union und SPD im Neubau und bei Sanierungen den CO2-Ausstoß zur zentralen Größe machen. Für Eigentümer bedeutet das: In Häusern mit niedrigem energetischen Standard und entsprechend hohem Energiebedarf ist ein fossiler Kessel beim Heizungstausch künftig tabu, weil er zu viele CO2-Emissionen verursacht.

Mit Umstellung auf den CO2-Ausstoß als Steuergröße soll das GEG flexibler und einfacher werden. Wie die Anforderungen bei Sanierungen und im Neubau konkret aussehen werden, bleibt jedoch unklar – der Koalitionsvertrag ist hier sehr vage.

Steuerrabatt bei Sanierung geerbter Häuser

Ohnehin setzt die künftige Bundesregierung bei der Wärmewende lieber auf finanzielle Anreize als auf Pflichten. So haben Union und SPD vereinbart, den Strompreis um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde zu senken. Wärmepumpen werden damit deutlich attraktiver. Zwar sind die Anlagen über die Lebenszeit betrachtet schon heute wirtschaftlicher als Gaskessel, wie eine Studie der RWTH Aachen zeigt. Der hohe Anschaffungspreis schreckt aber viele Eigentümer ab.

Darüber hinaus versprechen CDU, CSU und SPD, die Förderprogramme für energetische Sanierungen und den Heizungstausch fortzuführen. An Bundesmitteln mangelt es nicht: Aus dem kürzlich beschlossenen Infrastrukturpaket fließen 100 Milliarden Euro in den Topf, aus dem die Förderprogramme finanziert werden. Ob sich die derzeit gültigen Konditionen ändern werden, lässt der Koalitionsvertrag offen.

Zudem haben sich die künftigen Regierungsparteien darauf geeinigt, dass die Kosten einer energetischen Sanierung geerbter Immobilien künftig mit der Erbschaftsteuer verrechnet werden können. „Das bedeutet für viele Erben, dass sie das Elternhaus modernisieren und behalten können“, erklärt Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund.

Nicht zuletzt sollen mehr Fördermittel in den Neubau fließen: Union und SPD wollen vorübergehend auch Bauvorhaben unterstützen, die dem nicht sehr ambitionierten Energie-Standard „Effizienzhaus 55“ entsprechen.

Autor: Ralph Diermann

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